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Von: Trai

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Vermutlich gar keins. Neulich wurde doch erst entschieden, dass eine Kindergeldanrechnung keineswegs verfassungswidrig ist. Das einzige was bis auf weiteres zu ändern ist, ist die irrsinnige Berechnungsgrundlage. Da sollte nach GMV zwar mehr bei rauskommen, verfügt hat das BVerfG das aber keineswegs.

Der Beitrag liest sich aber ganz so, als wolle da wer unbedingt eine Pflicht, die Kinners schnellstmöglich durch den Staat erziehen zu lassen. Klasse idee, mir reicht eigentlich ein so’n irrer guidomobilfahrer vollauf, da brauch ich nich noch mehr von.


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